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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich und Begriffsdefini­tionen

Nachfolgende Allgemeinen Geschäftsbedin­gungen (AGB), gelten für alle Verträge über Lieferungen von Waren zwischen KAYJO e.K., Karel Wanke, Gröbmühlstraße 1, 85221 Dachau („Anbieter“) und Unternehmern und Verbrauchern („Käufern“, „Kunden“).

Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaf­t, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

Die Kunden stimmen der Geltung und Einbeziehung dieser AGB zu. Ohne erneuten Hinweis, gelten diese AGB gegenüber Unternehmern auch für künftige Geschäftsbezi­ehungen. AGB und/oder Nutzungsbedingungen von Kunden, wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Diese werden zu keinem Zeitpunkt Teil dieses Vertrages, außer die Einbeziehung wird vor Vertragsschluss ausdrücklich von beiden Parteien schriftlich vereinbart.

Sofern in diesen AGB auf vom Anbieter veröffentlichte Preisverzeichnisse und die dort veröffentlichten Konditionen verwiesen wird, gelten diese als Bestandteil dieses Vertrages in ihrer jeweils gültigen Fassung.

Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltende Fassung dieser AGB.

§ 2 Vertragsschluss

Folgende Bestimmungen gelten für alle Verträge, die zwischen dem Anbieter und dem Kunden zustande kommen.

Sämtliche vom Anbieter angebotenen und dargestellten Waren, stellen kein rechtlich bindendes Vertragsangebot des Anbieters dar, sondern gelten lediglich als unverbindliches Angebot zur Abgabe eines Kaufangebotes seitens des Kunden an den Anbieter. Alle Angaben über die Ware in Katalogen, auf Messen oder in Verkaufsausste­llungen bzw. auf Internetseiten des Anbieters oder seiner Lieferanten sind rein informatorisch. Dies gilt insbesondere für Maße, Gewicht und Materialbeschaf­fenheit.

Bestellt ein Kunde Ware, dann gibt dieser ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab.

Der Kunde erhält nach erfolgter Bestellung eine Auftragsbestäti­gung. Einwände müssen vom Kunden innerhalb von 2 Arbeitstagen gegenüber dem Anbieter geltend gemacht werden. Nach Ablauf vorgenannter Frist, kommt der Kaufvertrag mit dem Inhalt der Bestellbestätigung endgültig zustande, sofern der Anbieter dem Vertragsschluss nicht vorher in Textform widersprochen hat.

Nachträgliche Änderungen des Vertrages müssen aufgrund des Produktionspro­zesses beim Lieferanten/Her­steller mit dem Lieferanten/Her­steller abgesprochen werden. Sofern der Lieferant/Her­steller die Änderung freigibt, kann die gewünschte Änderung vom Anbieter angenommen werden. Für jeden Änderungswunsch wird eine Bearbeitungspau­schale von 40,00 Euro zzgl. der jeweils gültigen Umsatzsteuer fällig. Preiserhöhungen aufgrund des Änderungswunsches, sind mit der Pauschale nicht abgegolten und werden gesondert berechnet.

§ 3 Besonderheiten von Naturmaterialien

Bei den Produkten des Anbieters handelt es überwiegend sich um Gegenstände aus Naturmaterialien. Insofern gilt, dass serienmäßig hergestellte Waren werden nach Muster oder Abbildung verkauft. Ansonsten gilt, dass bei bestellten Waren aus Naturmaterialien vom Kunden nur Ansprüche gestellt werden können, die handelsüblich oder billigerweise bei Waren der bestellten Warenkategorie und/oder Preislage erwartet werden können. Insbesondere stellen Abweichungen von Farbe und Maserung bei Holzoberflächen dann keinen Mangel dar, wenn diese handelsüblich sind. Das gleiche gilt für handelsübliche Abweichungen bei Leder, Textilien und Dekorationsstoffen, sowie handelsüblichen Abweichungen von Maßdaten.

§ 4 Preise, Versandkosten, Zahlung, Fälligkeit

Alle angegebenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich zzgl. der gesetzliche gültigen Umsatzsteuer und etwaiger Versandkosten.

Der Anbieter ist berechtigt vom Käufer eine Anzahlung von bis zu 100% des Rechnungsbetrages – im Regelfall 50% – zu verlangen. Die Anzahlung ist fällig mit Übersendung der Rechnung bzw. zu dem in der Rechnung genannten Fälligkeitstermin.

Beim Verkauf von Lagerware oder kleineren Gegenständen ist der Kaufpreis in jedem Fall zu 100% vor Abnahme oder Übergabe zur Zahlung fällig.

Der Restbetrag ist vor der Abnahme oder Übergabe der Ware fällig. Der Anbieter behält sich vor, für den Restbetrag gesonderte Zahlungsziele zu vereinbaren oder den Restbetrag sofort fällig zu stellen.

Zahlungen sollen grundsätzlich bargeldlos erfolgen. Andere Zahlungsarten bedürfen der Zustimmung des Anbieters.

§ 5 Zahlungsverzug

Der Kunde kommt bei nicht rechtzeitiger Zahlung und entsprechender Mahnung in Zahlungsverzug.

Unabhängig davon, kommt der Kunde auch ohne Mahnung in Zahlungsverzug, sofern offene Rechnungsbeträge nicht innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung gezahlt worden sind.

Der Anbieter ist berechtigt, offene Rechnungsbeträge vom Beginn des Verzuges an mit 9-Prozentpunkten (Unternehmer) bzw. 5-Prozentpunkten (Verbraucher) über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der EZB zu verzinsen.

Kommt der Kunde länger als 5 Tage in Zahlungsverzug, ist der Anbieter berechtigt die Lieferung von Waren aus anderen Kaufverträgen zu unterbrechen und von der Bezahlung offener Rechnungsbeträge abhängig zu machen bzw. die Lieferung von der vollständigen Bezahlung vor Übergabe abhängig zu machen.

Sofern dem Anbieter durch den Zahlungsverzug des Kunden weitere Kosten entstehen (insbesondere Lagerkosten von Waren), ist der Kunde verpflichtet dem Anbieter diese Kosten zu ersetzen.

Die Geltendmachung weiterer Schadensersat­zansprüche oder Rechte (insbesondere Rücktritt, Schadensersatz statt der Leistung) durch den Anbieter sind durch die vorstehenden Regelungen nicht ausgeschlossen.

Der Anbieter ist berechtigt gegenüber Unternehmern vorgenannte Zinsansprüche und Schadensersat­zansprüche mit vom Kunden aus anderen Kaufverträgen geleisteten Anzahlungen oder Ansprüchen zu verrechnen.

§ 6 Rücktritt des Anbieters

Der Anbieter kann von seiner Lieferverpflichtung wirksam zurücktreten, wenn der Hersteller der bestellten Ware die Produktion der Ware oder die Produktion insgesamt eingestellt hat. Ferner kann ein Rücktritt auch im Falle höherer Gewalt wirksam erklärt werden. Dies gilt aber nur, wenn die Rücktrittsgründe erst nach Vertragsschluss eingetreten sind und zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbar waren. Ferner darf der Anbieter die Nichtlieferung nicht zu vertreten haben und muss den Nachweis erbringen, vergeblich ein gleichwertiges Ersatzprodukt beschafft zu haben. Die Gründe und Umstände des Rücktritts sind dem Kunden unverzüglich mitzuteilen. Vorausleistungen des Kunden sind zu erstatten.

Darüber hinaus kann der Anbieter vom Vertrag zurücktreten, wenn der Kunde über seine Bonität getäuscht hat bzw. unwahre Angaben über seine Kreditwürdigkeit gemacht hat, die geeignet sind, Ansprüche (insbesondere Kaufpreisansprüche) des Anbieters zu gefährden. Ferner bei objektiver Zahlungsunfähig­keit, Zahlungseinstellung oder bei Beantragung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden. Waren sind dann gemäß § 8 zurückzugeben.

Ist der Anbieter zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt oder kann der Anbieter Schadensersatz statt der Leistung verlangen, bleibt der Vertragserfüllun­gsanspruch des Anbieters bestehen. Dies gilt auch für den Fall, dass der Kunde die Abnahme oder Zahlung ausdrücklich verweigert, der Kunde sich nicht äußert und der Kunde nicht die Einrede des nicht erfüllten Vertrages zusteht. Rücktritt und Schadensersatz statt der Leistung können einzeln oder gleichzeitig geltend gemacht werden. Im Falle des Schadensersatzes statt der Leistung, kann der Anbieter 50% des ohne Abzüge oder Rabatte vereinbarten Kaufpreises verlangen. Dem Kunden bleibt es vorbehalten nachzuweisen, dass dem Anbieter ein Schaden nicht oder nicht in der oben vereinbarten Höhe entstanden ist.

§ 7 Lieferung und Lieferfrist

Der Kunde hat dem Anbieter eine angemessene Frist zur Nachlieferung zu gewähren, wenn der Anbieter nicht vereinbarungsgemäß liefert. Die Nachlieferungsfrist beginnt mit dem Tag des Eingangs einer schriftlichen Inverzugsetzung des Anbieters bzw. mit dem Ablauf des Tages einer kalendermäßig bestimmten Lieferfrist. Bei fruchtlosem Ablauf der Nachlieferungsfris­t, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten.

Störungen im Geschäftsbetrieb des Anbieters oder bei dessen Vorlieferanten, insbesondere Arbeitsausstände und rechtmäßige Aussperrungen sowie Fälle höherer Gewalt, die auf einem unvorhersehbaren und unverschuldeten Ereignis beruhen, verlängern die Lieferzeit entsprechend.

Der Kunde ist nur zum Rücktritt berechtigt, wenn eine Lieferfrist verbindlich vereinbart wurde, die Lieferfrist abgelaufen ist und dem Anbieter fruchtlos eine angemessene Frist zur Nachlieferung gewährt wurde.

Vom Kunden zu vertretende Verzögerungen (insbesondere Verzug der Materialbereit­stellung), führen zu einer entsprechenden Verlängerung der Lieferfrist.

Die gesetzlichen Bestimmungen zum Schadenersatz wegen Verzugs und zum Schadensersatz statt der Leistung bleiben unberührt.

§ 8 Eigentumsvor­behalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Anbieters. Ferner behält sich der Anbieter bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung das Eigentum an der Kaufsache vor. Der Kunde darf die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsbetrieb weiterveräußern; sämtliche aus diesem Weiterverkauf entstehenden Forderungen tritt der Kunde – unabhängig von einer Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit einer neuen Sache – in Höhe des Rechnungsbetrages an den Anbieter im Voraus ab. Der Anbieter nimmt diese Abtretung an. Der Kunde bliebt zur Einziehung der Forderungen ermächtigt, der Anbieter darf Forderungen jedoch auch selbst einziehen, soweit der Kunde seinen Zahlungsverpflichtun­gen nicht nachkommt.

Verfügungen und Eingriffe Dritter an der Vorbehaltsware, sind unverzüglich mitzuteilen. Dies gilt insbesondere für Zwangsvollstrec­kungsmaßnahmen (Pfändungen). Die Mitteilung über Pfändungen hat unter gleichzeitiger Übersendung des Pfändungsprotokolls zu erfolgen. Verstöße gegen vorgenannte Verpflichtungen berechtigen den Anbieter zum Rücktritt und zum Herausverlangen der Ware.

§ 9 Transport und Transportschäden

Die Kosten des Transports trägt der Kunde, wenn nicht etwas anderes vereinbart ist.

Die Lieferung erfolgt ab Werk bis Bordsteinkante.

Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht auf den Kunden über, sobald die Kaufsache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert wurde.

Unter Kaufleuten gilt die in § 377 HGB geregelte Untersuchungs- und Rügepflicht. Unterlässt der Kunde die dort geregelte Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Dies gilt nicht, falls der Anbieter einen Mangel arglistig verschwiegen hat.

§ 10 Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistun­gsregelungen, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart. Ist die Ware mangelhaft, kann der Kunde zwischen Nachbesserung oder Ersatzlieferung einer mangelfreien Ware wählen.

Der Anbieter kann die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Kunde bleibt.

Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten oder die Minderung des Kaufpreises verlangen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen.

Wählt der Kunde den Rücktritt, so hat er die mangelhafte Ware zurück zu gewähren und Wertersatz für die gezogenen Nutzungen zu leisten. Für die Wertermittlung kommt es auf die zeitanteilige lineare Wertminderung im Vergleich zwischen tatsächlicher Gebrauchsdauer und voraussichtlicher Gesamtnutzungsdau­er an.

Kleinere Abweichungen in Maßen und Farbtönen, die vor allem durch den natürlichen Charakter der eingesetzten Materialien begründet sind, stellen keinen Mangel dar. Die Gewährleistung erstreckt sich darüber hinaus nicht auf solche Schäden, die der Käufer zu vertreten hat, wie z.B. Schäden, die beim Käufer durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung der Räume, intensive Bestrahlung mit Sonnen- oder Kunstlicht, sonstige Temperatur- oder Witterungseinflüsse oder unsachgemäße Behandlung entstanden sind.

Gewährleistun­gsansprüche verjähren entsprechend der jeweiligen gesetzlichen Regelung; die Gewährleistun­gsfrist beginnt mit der Übergabe zu laufen.

Im Übrigen bleibt die Haftung für die vereinbarte Beschaffenheit unberührt.

Keine Haftung oder Garantie wird für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstige Werbeaussagen übernommen.

Die vorstehenden Einschränkungen und Fristverkürzungen gelten nicht für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch den Anbieter oder gesetzlichen Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen des Anbieters verursacht wurden bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung sowie Arglist, bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten), im Rahmen eines Garantieversprechen­s, soweit vereinbart, soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftun­gsgesetzes eröffnet ist.

§ 11 Garantie

Der Anbieter gewährt unabhängig von den gesetzlichen Gewährleistun­gsansprüchen eine Garantie von
2 Jahren ab Übergabe. Ferner können die Parteien individuell im Kaufvertrag längere Markenspezifische Garantien vereinbaren. Während des Garantiezeitraumes trifft den Kunden die Obliegenheit, produktspezifische Empfehlungen des Herstellers und/oder des Anbieters einzuhalten. Wird vorgenannte Obliegenheit durch den Kunden verletzt, besteht kein Anspruch aus Leistungen aus dieser Garantie.

§ 12 Streitbeilegung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden https://ec.europa.eu/consumers/odr/.

Zur Teilnahme an einem Streitbeilegun­gsverfahren vor einer Verbraucherschlichtun­gsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.

§ 13 Schlussbes­timmungen

Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.

Vertragsänderungen bedürfen in jedem Fall der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieses Schriftformer­fordernisses. Individualver­tragliche Vereinbarungen werden durch diese Bestimmung nicht berührt.

Die Ausübung von Zurückbehaltun­gsrechten oder eine Aufrechnung – gleich aus welchem Rechtsgrund – durch den Kunden ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen.

Die Abtretung von Rechten aus diesem Vertragsverhältnis oder aus anderen zwischen dem Kunden und dem Anbieter bestehenden Vertragsverhältnis­sen, ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters ausgeschlossen.

Erfüllungsort und Gerichtsstand (sofern wirksam vereinbar) ist der jeweilige Sitz des Anbieters.
Anwendbares Recht ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige Regelung, die dem gewollten Zweck der Vertragsparteien am nächsten kommt.

Stand: November 2019